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Aug 9, 2019

Mallorca Erstkäufer

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Voraussetzungen für den ersten Kauf auf Mallorca

Es gibt ein paar wichtige Details, die vor dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca geklärt werden müssen.  Wenn Sie zum ersten Mal auf der Insel kaufen, werden Sie vielleicht überrascht sein, wie unterschiedlich der Prozess im Vergleich zu Ihrem Heimatland ist. Der erste und wichtigste Faktor ist, einen guten bekannten Anwalt zu finden, der Sie durch die Schritte führt, und es ist auch von Anfang an entscheidend, dass sie sicherstellen, dass die Immobilie tatsächlich im Besitz des Eigentümers ist und keine Schulden dagegen hat.

Das Angebot ist abgegeben:

Sobald ein formelles Angebot abgegeben und angenommen wurde, ist eine Anzahlung von 10 % erforderlich, zusammen mit einem “Optionsvertrag”, der je nach Vertrag nicht erstattungsfähig sein kann, d.h. wenn der Käufer zurücktritt. Tritt der Verkäufer zurück, so hat der Verkäufer in der Regel die Anzahlung zuzüglich weiterer 10% des Verkaufspreises (auch vertragsabhängig) zu erstatten. Diese Regel existiert, um zu vermeiden, dass Verkäufer ihre Meinung ändern, um höhere Gebote anzunehmen.

Der Anwalt wird Ihnen bei diesem Prozess Schritt für Schritt helfen.

Finanzen:

Wenn Sie Ihre Immobilie nicht vollständig kaufen und mit einer spanischen Bank für eine Hypothek sprechen müssen, kann Ihnen Ihr Anwalt helfen, eine seriöse Bank zu finden und wird sich um den Prozess kümmern.

Dokumente:

Es gibt bestimmte Dokumente, die der Verkäufer beim Verkauf der Immobilie vorlegen muss, das sind: Grundbuchauszug aus dem Grundbuch, Kaufvertrag, Katasterauszug, Grundsteuerdokumentation, Energieausweis, Habilitationsausweis, Zertifikat über keine Bauverstöße und Zahlungsbestätigung aus letzten Rechnungen (Wasser, Strom etc.).

Wenn Sie aus dem Ausland kommen, benötigen Sie eine Steuer-NIE-Nummer (Foreigner Identification Number), die Ihre Ausweispapiere erfordert.

Steuerbelastungen & Kosten:

Sie müssen sicherstellen, dass Sie rund 10% zusätzlich zum Wert der Immobilie für die Umsatzsteuer haben.

Kauf bei einer Privatperson:

– Grunderwerbsteuer (ITP) – bezahlt vom Käufer

– Kommunale Wertsteigerungssteuer – vom Verkäufer bezahlt

– Grundsteuer (I.B.I.)

– Vermögenssteuer – jährlich

– Einkommenssteuer

Erste zusätzliche Kosten, die beim Kauf einer Immobilie auf der Insel entstehen:

– Immobilienmaklerkosten

– Notarkosten

– Kosten für die Eintragung des Kaufvertrages in das Grundbuch

– Bei der Beantragung einer Hypothek: Notar- und Grundbuchkosten, die für die Gründung und Eintragung anfallen.

– Anwaltskosten

– Legalisierungskosten

Am Abschlusstag müssen alle Parteien beim Notar anwesend sein, einschließlich aller Finanzpersonen oder Banken, die Hypotheken angeboten haben.